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Grundsatz für die Kassenführung - der Umgang mit Belegen... |
Über alle Kassenbewegungen ist eine Buchführung vorzunehmen. Zum Führen der Kasse gehört auch die Verwaltung der Belege. Über sämtliche Ausgaben ist ein entsprechender Beleg notwendig - diesen gilt es sorgfältig aufzubewahren, zu nummerieren und entsprechend der Kassenführung auf das jeweilige Formularblatt oder im hinteren Teil des Kassenbuches aufzukleben.

An dieser Stelle eine Anmerkung zur Verwahrung der Kassenunterlagen. Die Fahrtenakten / Unterlagen sollten sorgsam in Ordner, Mappen, Schnellhefter etc. weggeheftet werden und so deponiert werden, dass sie auch wieder auffindbar sind. Während sich für eine Stammeskassen mit vielen Kostenstellen, Konten oder Fahrtenakten ein System von Ordner in einem Büro empfiehlt, ist für die einfache Sippe oder Meute das klassische Kassenbuch ratsam. Dieses sollte möglichst einen festen Einband haben (z.B. eine Kladde), damit es länger hält und nicht zerflättert (vgl. Logbuch & Chronik). Für kleine Kassen reicht ggf. auch ein Schulheft - aber ein ordentlich festes Kassenbuch ist auf jeden Fall die bessere Variante. In ein solches Buch könnte man von vorn angefangen die Kassenbewegungen notieren (Buchführen) und von hinten angefangen Quittungen einkleben und / oder Sippenbeitragslisten führen.
Zum
Kleben: möglichst Klebestife
wie z.B. Prittstifte o.ä. verwenden. Einige Quittungen weichen bei
Flüssigklebstoffen auf bzw. bekommen dunkle Flecken, so dass die Aufdrucke der
Kassen nicht mehr lesbar ist. Quittungen sollten aber schon aufgeklebt werden
(nicht lose in einem Briefumschlag o.ä. sammeln oder nur mit Büroklammern und
Tackernadeln befestigen...)
Belege sind Quittungen, d.h. es sind Betrag und der Verwendungszweck aufgeführt. Für Ausgaben unter Euro 5,00 genügt allerdings der Kassenbon, denn es ist nicht nötig die Verkäuferin oder den Verkäufer für solch geringe Beträge wegen einer Quittung zu nerven. Allerdings müsst Ihr dann den Verwendungszweck auf dem Kassenbon notieren (z.B. 10 Brötchen o.ä.). Viele
moderne und computerunterstütze Kassen drucken heutzutage nut noch
Kassenbons mit genauen Angaben wie auf einer Quittung aus (vor allem
Großmärkte, Baumärkte etc.). Diese können auf jeden Fall als
"Quittung" gelten. Eine
Quittung ist nach dem Erhalt immer wie Bargeld zu betrachten. Bei
Überweisungen gilt der Kontoauszug
als rechtsgültiger Beleg, allerdings ist auch hier die Rechnung
als Nachweis aufzubewahren. Im Idealfall
heftet Ihr den Überweisungsbeleg mit an die Rechnung. Alle Belege werden chronologisch nummeriert, gesammelt und abgeheftet. Die einzelnen Belege werden auf einen DIN A 4 Bogen geklebt. Dabei macht es Sinn pro Seite nur einen Beleg aufzukleben. So wird es ermöglicht die Belege für eine spätere Abrechnung ganz einfach herauszunehmen und gesondert zusammenzustellen. Dieser Aufwand erscheint hoch – wird auch von vielen noch belächelt – wird sich aber lohnen.
Für Fahrten und andere Maßnahmen empfiehlt es sich, einen Briefumschlag oder eine Klarsichthülle für die kurzfristige Aufbewahrung der Belege dabei zu haben. Es ist aber dringend zu empfehlen die Belege möglichst bald einzukleben und abzuheften. Später wird es immer schwieriger einen Überblick zu bekommen. Auf Fahrten hat man aber in der Regel auch zwischendurch mal Zeit, die Belege aufzukleben, deshalb sollte man im Kassenbeutel immer Prittstift, Kugelschreiber, ggf. Stempel + Stempelkissen und einen kleinen Tacker & Locher dabei haben...
Für
die Wanderung / auf den HAJK gilt:
Die Quittungen umgehend
aufkleben. Gerade wenn man auf
Tour ist, zwischendurch hier und da noch einkaufen geht etc. gehen ganz
schnell die Belege verloren! Hier sollte man weiterhin darauf achten,
dass die Kassenführung
(Belege etc.) separat von der Tageskasse
mitgeführt wird. Für den Fall, dass diese verloren geht, geklaut wird
oder man im Stress unachtsam was aus dem Beutel verliert - hat man den
Großteil der Wanderkasse immer noch "safe".... |
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Tipps
und Beispiele aus der Praxis: Wenn
Du für die Kasse verantwortlich bist, dann solltest Du immer einen Quittungsblock
dabei haben. So kann Dir z.B. auch die Marktfrau ohne Probleme
bestätigen, dass Du bei Ihr für 10,00 Euro Obst und Gemüse gekauft
hast. In der Regel haben sie am Marktstand nämlich keinen
Quittungsblock zur Hand. Wenn
Du nun aber keine Quittung bekommen kannst (z.B. in einer Telefonzelle
o.ä.), dann musst Du einen „Eigenbeleg“
erstellen. Dieser kann beispielsweise wie folgt aussehen: Eigenbeleg Sollte
jemand aus Deiner Gruppe (z.B. Lisa) eingekauft oder telefoniert haben
und keinen Beleg vorweisen können, so nimmst Du einen Quittungsvordruck
und trägst den Gegenstand oder Verwendungszweck und den Betrag ein.
Anschließend unterschreibt Lisa als Empfängerin des Geldes. Damit hast
Du einen rechtskräftigen Beleg dafür, dass Du das Geld (an Lisa)
ausgegeben hast. Bei größeren Summen sollte man solche Behelfe natürlich
vermeiden. Sven hat eingekauft und den Beleg mitgebracht. Du hast aber keine Geld dabei, also die Kasse nicht mit. Dann soll Sven Dir die Quittung auf gar keinen Fall geben sondern behalten. Erst wenn Du ihm das Geld ausgehändigt hast bekommst Du von ihm die Quittung. Denn - bei der Kassenführung gilt immer der Grundsatz: „Quittungen die in der Kasse liegen sind wie Bargeld zu behandeln.“ (Für alle Quittungen in der Kasse wurde der ausgelegte Betrag bereits bezahlt - außerdem hat Sven in diesem Fall auch die Sicherheit: "Ich hab noch ´ne Quittung für die ich noch Geld bekomme...") An
diesen Grundsatz solltest Du Dich halten, denn ansonsten geht der Überblick
schnell verloren. Falls
Du nicht einkaufen gehen kannst und jemand anderes soll dies erledigen,
so kannst Du der betreffenden Person einen Vorschuss
auszahlen. Dabei ist es wichtig, dass der Empfang des Geldes bestätigt
wird. Auch wenn Ihr gute Freunde seid, beim Thema Geld kann es schnell
zu Konflikten und Ärgernissen kommen (Bei Geld hört oft die
Freundschaft auf). Aus diesem Grunde lass Dir immer
den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen. Vorschuss Dabei
ist es immer wieder wichtig, dass Du auf die Einkäuferinnen und Einkäufer
auf die notwendigen Quittungen hinweist. Die
Quittung ist ein MUSS für jeden Einkauf. Egal wie albern
oder zeitaufwendig es erscheint, an jeder Kasse ein ordentlicher Beleg
einzufordern. Diese haben der Bitte auch
nachzukommen - die Kassierer/innen haben nämlich selber auch (z.B. aus
steuerrechtlichen Gründen) eine Buchführung zu führen, so dass es
eigentlich keine Kasse ohne Bons und Quittungen geben dürfte... Sollte
nur Kassenbons zur Verfügung stehen - ist
dies die Zeit - seinen stets paraten Quittungsblock
zu zücken... :-) Hier solltest Du auf gar keinen Fall nachlässig
werden, sondern penibel auf das Einhalten der Spielregeln drängen.
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eine vollständig ausformulierte Arbeitsbeschreibung zur Kassenführung gibt es im Bezirksbüro (VCP BZ OL) als "blätter"-Ausgabe 7 11/2001
weitere Infos gibt´s hier: kleine Übersicht - Die Sippenämter Tätigkeitsbeschreibung KW
(Qu: Die Sippenämter - Der Kassenwart - SVV 2001; blätter - Kassenführung - VCP BZ OL - Gunnar Czimczik; Sippenämter - Walde; Kassenbericht SVV - VCP JB; Kursmappe - Gruleicrashkurs - VCP JB 2001 & Truppkurs 1995- Bölzy - Kassenunterlagen Stammeskasse & Pfadfinder-CD)